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Noch seltener als das Kettenkrad selbst sieht man den dazu gehörenden Sonderanhänger 1. Man kann davon ausgehen, dass zumindest in den frühen Baujahren, für jeweils zwei Kettenkräder ein Anhänger geliefert wurde.
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Dies ist mein eigener Anhänger, welcher jetzt fahrbereit und straßenzugelassen ist. Im Gegensatz zu Anhängern hinter Motorrädern sind Anhänger hinter Kettenkrädern (=Zugmaschinen) voll zulassungspflichtig. Sie müssen also zugelassen, versteuert und versichert werden. Sie führen ein eigenes amtliches Kennzeichen.
Es ist ein frühes Modell, Baujahr 1943. Erkennbar an den Schmiernippeln für die Schwinghebel in den Radkästen.
Fast 20 Jahre seit seiner Restaurierung hatte der Anhänger trocken im Museum gestanden und war in der Zeit so gut wie nicht bewegt worden. Dennoch wies er erhebliche Standschäden auf: Die Schwingarme der Federung saßen bombenfest und federten nicht mehr. Die Novotex-Buchsen der Schwingenlagerung waren aufgequollen und die Schwingarme ließen sich auch mit Gewalt nicht mehr bewegen.
Dies ist die originale Abbildung des Anhängers aus der Dienstvorschrift D618/3:
Technische Daten:
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So sieht der Anhänger heute (Frühjahr 2009) aus:
Die Federung ist repariert, er ist straßenzugelassen und hat eine passende Abdeckplane aus Segeltuch. Die Zweikammer-Schlußleuchten und die dreieckigen Rückstrahler sind nicht original, sondern erforderlich um die heutigen Zulassungsvorschriften zu erfüllen. Original war nur das NOTEK Nachtmarschgerät und der kleine runde Rückstrahler vorhanden.
Das NOTEK Nachtmarschgerät dient heute (wie damals) als Kennzeichenleuchte und als zusätzliche zentrale Bremsleuchte.
© Andreas Mehlhorn 2008-2023